Zitat:
Zitat von Lexmaul
Prinzipiell die Betriebshaftplicht der Prüforganisation, aber sowas wird sehr schnell abgeschnitten, weil das meist eher ältere Fahrzeuge sind und man dem Prüfer ein Fehlverhalten i.d.R. nicht nachweisen kann.
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...tja, dann brauch ich da wohl auch nicht mehr aufschlagen und meine Ansprüche (so ich sie beweisen kann) geltend machen.
DANKE
Gruß
Tommy
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