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Alt 07.10.2009, 07:31   #7
Goose
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Danke für den Link. Dort scheint das wirklich so auszusehen.

Die Frage wäre halt nur für was die mich "haftbar" machen können. Laut Gesetzgebung nur für das was der Wagen dadurch bei einen Verkauf weniger erzielen würde.

Wenn das weniger als 800 Euro wären komme ich damit dann günstiger weg.

Was wäre als en E65 ohne bzw. mit leicht beschädigtem Rear-Entertainment weniger wert?

Aus dem Bauch heraus hätte ich jetzt gesagt, auf dem Gebrauchtmarkt macht das keinen unterschied oder wenn dann nur einen ganz kleinen.
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