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Zitat von audioconcept
Hi, oh hab meine nicht eingetragen. MAche ich im November wenn ich zur HU muss.
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Warum? Nur weil HU ansteht? Dafür müssen die Federn nicht eingetragen sein. Es reicht, wenn Du die Unterlagen zur Zulässigkeit der Federn mitführst. Die Papiere werden nur "bei nächster sowieso-Befassung" geändert.
So mache ich das mit meinen 2006 eingebauten Eibach-Federn. Über 2x HU hinweg bereits. Zulässigerweise.
Zitat:
Zitat von audioconcept
Aber in den Federunterlagen steht nichts, das es verboten sein sollte.
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Ist es auch nicht. Ich fahre 30/25er Eibach mit AHK. Allerdings mit Niveau (-regulierung).