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Alt 04.10.2009, 14:20   #3
Claus
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Zitat:
Zitat von Volksmund. Beitrag anzeigen
Ist der Verkäufer in der Pflicht, den potenziellen Käufer über den Schaden zu unterrichten, wenn er selber vom Vor-Verkäufer nicht informiert wurde?

Also auf wen fiele im Falle des Falls die Rücknahme?
Jetziger Verkäufer, oder der "Vor-Verkäufer"?
Vertragspartner eines Käufers ist immer der (aktuelle) Verkäufer. Auch dessen Unkenntnis schützt ihn nicht vor einer Rücknahme oder Preisminderung. Dieser wiederum kann sich an seinen Verkäufer wenden und seinerseits Forderungen geltend machen.
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