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Alpina B12 lang
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04.10.2009, 12:06
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Volksmund.
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Ist der Verkäufer in der Pflicht, den potenziellen Käufer über den Schaden zu unterrichten, wenn er selber vom Vor-Verkäufer nicht informiert wurde?
Also auf wen fiele im Falle des Falls die Rücknahme?
Jetziger Verkäufer, oder der "Vor-Verkäufer"?
Volksmund.