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Alt 04.10.2009, 12:06   #1
Volksmund.
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Ist der Verkäufer in der Pflicht, den potenziellen Käufer über den Schaden zu unterrichten, wenn er selber vom Vor-Verkäufer nicht informiert wurde?

Also auf wen fiele im Falle des Falls die Rücknahme?
Jetziger Verkäufer, oder der "Vor-Verkäufer"?
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