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Alt 30.09.2009, 19:11   #35
Lothar
Honk
 
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Wieso? Auch in dem Falle wird er (nur) das AGG bezahlen müssen. Mehr nicht.


...
Der Käufer muß gemäß Insolvenzgesetz ggfs. die Sache dem Eigentümer herausgeben, sofern der insolvente Vertragspartner das Eigentum an der Sache noch nicht hatte und so auch nicht übereignen konnte. Guter Glaube schützt nicht. Den Kaufpreis kann der Käufer dann im Insolvenzverfahren anmelden. Im Zweifel Rat einholen, bevor man ein Eigentor schießt.


Interner Link) http://www.7-forum.com/forum/20/728i...pg-124345.html
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