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Alt 20.09.2009, 15:54   #4
BlacKi
Killerspielespieler
 
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Zitat von Claus Beitrag anzeigen
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Ich bleibe dabei, keine Tauglichkeitsprüfung vor Erreichen der tatsächlichen Rente (= 67) und man sollte lieber eine regelmäßige Überprüfung des Sehvermögens einführen - und zwar schon ab 30!
naja, klar, aber warum einfach nicht schon ab 18? die kurzsichtigkeit ändert sich ständig bei den meisten. vorallem in jungen jahren.

einfach jährlich eine prüfung beim optiker vornehmen lassen und einschicken. logisch ist das wieder ein aufwand den der staat wieder zahlen muss.

ob jetzt ab 60 65 oder 67, ist doch nebensache, die paar jahre die man früher anfangen muss...
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bereits 349tkm hat der kleine.
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