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Alt 06.09.2009, 15:25   #331
chris1
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Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Hallo,

stimmt. Wenn der Täter nicht zahlt (auch, wenn er nicht ermittelt wurde), zahlt trotzdem die Staatskasse. Deswegen ist es ja so beliebt, erst die Strafermittlungen und -verfahren abzuwarten, bevor man sich an Zivilrechtliche Ansprüche heranmacht.

Gruß
Boris
Wie meinst Du das ? Den Schaden des Geschädigten, zahlt, sofern der Täter

nicht ermittelt wird, die Vollkasko des Geschädigten. Wenn er keine hat, bleibt

er auf seinen Schaden sitzen.
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