Zitat:
Zitat von BKirk
Hallo,
stimmt. Wenn der Täter nicht zahlt (auch, wenn er nicht ermittelt wurde), zahlt trotzdem die Staatskasse. Deswegen ist es ja so beliebt, erst die Strafermittlungen und -verfahren abzuwarten, bevor man sich an Zivilrechtliche Ansprüche heranmacht.
Gruß
Boris
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Wie meinst Du das ? Den Schaden des Geschädigten, zahlt, sofern der Täter
nicht ermittelt wird, die Vollkasko des Geschädigten. Wenn er keine hat, bleibt
er auf seinen Schaden sitzen.