Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 04.09.2009, 07:42   #327
BKirk
Genießer
 
Benutzerbild von BKirk
 
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
Standard

Hallo,
Zitat:
Zitat von chris1 Beitrag anzeigen
die Unfallflucht ist eine Straftat, die den Führerschein als auch Punkte kosten kann. Das Strafmaß legt ein Richter fest, wenn der " Deliquent " zweifelsfrei feststeht. Ein Antragsdelikt ist das nicht.
stimmt. Wenn der Täter nicht zahlt (auch, wenn er nicht ermittelt wurde), zahlt trotzdem die Staatskasse. Deswegen ist es ja so beliebt, erst die Strafermittlungen und -verfahren abzuwarten, bevor man sich an Zivilrechtliche Ansprüche heranmacht.

Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
BKirk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten