Hallo,
Zitat:
Zitat von chris1
die Unfallflucht ist eine Straftat, die den Führerschein als auch Punkte kosten kann. Das Strafmaß legt ein Richter fest, wenn der " Deliquent " zweifelsfrei feststeht. Ein Antragsdelikt ist das nicht.
|
stimmt. Wenn der Täter nicht zahlt (auch, wenn er nicht ermittelt wurde), zahlt trotzdem die Staatskasse. Deswegen ist es ja so beliebt, erst die Strafermittlungen und -verfahren abzuwarten, bevor man sich an Zivilrechtliche Ansprüche heranmacht.
Gruß
Boris