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Alt 04.09.2009, 00:02   #326
chris1
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Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Hallo,

unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Delikt, das spätestens auf Antrag verfolgt werden muss. Die Kosten für die Ermittlungen trägt die Staatskasse, wenn der Täter nicht zahlt.

Gruß
Boris

Hi Boris,

die Unfallflucht ist eine Straftat, die den Führerschein als auch Punkte kosten

kann. Das Strafmaß legt ein Richter fest, wenn der " Deliquent " zweifelsfrei

feststeht. Ein Antragsdelikt ist das nicht.

Bei Interesse kannst Du hier mal nachlesen:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Schönen Gruß

Chris
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