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Alt 03.09.2009, 21:50   #323
BKirk
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Hallo,
Zitat:
Zitat von warp735 Beitrag anzeigen
und wer bezahlt das wenn ers doch nicht war...?
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Delikt, das spätestens auf Antrag verfolgt werden muss. Die Kosten für die Ermittlungen trägt die Staatskasse, wenn der Täter nicht zahlt.

Gruß
Boris
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Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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