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Alt 27.08.2009, 11:06   #28
MichiMan
Der mit dem Austauschmoto
 
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Registriert seit: 27.11.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65-745iA (03.04)
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Also nochmal, klar kann ich das Fahrzeug auf Krampf zum Garantierten Rückkaufwert mit Sicherheit zurück geben.

Aber auch dieser Rückkaufpreis ist von mir damals so niedrig gelegt worden das ich zumindest die Anzahlung für den neuen übrig habe.

Es ist mir zu wenig was in der Rückkaufgarantie drin steht, deswegen gehe ich auch nicht rechtlich dagegen an.

Wenn ich ihn für diesen Preis reinsetze der in der Rückkaufgarantie drin steht denke ich ist die Kiste in 5 Minuten weg.
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