Hallo,
es gibt oft ein paar Klauseln, die besagen, das der Zustand mit berücksichtigt wird, und mit dem Rückkaufswert verrechnet wird.
Kratzer, oder Dellen, können den Wert des Wagens schon beachtlich nach unten drücken.
Wenn diese Klauseln nicht bestandteil des Vertrages sind, ist der Händler verpflichtet den Vertrag einzuhalten.
Hat er überhaupt den Wagen begutachtet, oder begutachten lassen, oder war das nur eine Aussage von ihm, nach Marktwert ohne ihn angeschaut zu haben?
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