1.) Es gab zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung keinen Höchstbieter, da der Verkäufer alle Gebote gestrichen hat.
2.) Im Zusatz in der Auktionsbeschreibung kündigt er am Freitag an, dass er die Auktion am Samstag beenden wird (siehe dort).
3.) Scheinbar will sich der Verkäufer die Verkaufsgebühren sparen. Der hat zwar 0 Bewertungspunkte, dürfte sich aber im ebay gut auskennen und benutzte für diese "Auktion" (die gar keine war) nur einen Nebenaccount.
4.) Punkt 3 wird dadurch unterstützt, dass er seine E-Mail-Adresse in der Ankündigung angibt.
Fazit: Das Ganze entspricht nicht den ebay-Regeln und sollte ebay darauf aufmerksam gemacht werden, wird der Verkäufer wohl gesperrt. Eine rechtliche Handhabe auf Herausgabe des Motors zu einem bestimmten Preis sehe ich hier nicht. Es gab zwar schon ähnlich gelagerte Fälle, aber die Gerichte entscheiden nicht einheitlich und nicht jeder ist ein Jurist, der praktisch kostenfrei in eigener Sache tätig werden kann. Es lohnt also nicht, sich hier irgendwelche rechtlichen Winkelzüge auszudenken - kostet nur Nerven und Geld und bringt am Ende doch nichts.
Klar ist jedenfalls nur, dass gegen die ebay-Regeln verstoßen wurde. Man darf eine Auktion nur aus schwerwiegenden Gründen (Zerstörung des Artikels oder unzutreffende Beschaffenheit) vorzeitig beenden. Das hat mit den 12 Stunden nichts zu tun! Man kann nur bis 12 Stunden vor Ende einer Auktion noch Kommentare hinzufügen und/oder Änderungen vornehmen. Lest mal dazu die ebay-AGB.
Gruß, Claus
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