Zitat:
Zitat von Werner04
Der Käufer muss im Falle eines Mangels beweisen, dass dieser schon bei Übergabe vorlag.(gefuscht oder unsachgemäß gearbeitet)
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Eben das muss er die ersten sechs Monate (im Falle einer vorhandenen Gewährleistung) nicht.
Verschleissteile sind natürlich generell ausgeschlossen...
@Rubin:
Naja, wieso nicht? Wann willst denn einen Wagen ausfahren? Wann hast Du die Sicherheit - eben, nie...