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Alt 07.07.2009, 21:33   #46
Bastl
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Zitat:
Zitat von Werner04 Beitrag anzeigen
Der Käufer muss im Falle eines Mangels beweisen, dass dieser schon bei Übergabe vorlag.(gefuscht oder unsachgemäß gearbeitet)
Eben das muss er die ersten sechs Monate (im Falle einer vorhandenen Gewährleistung) nicht.

Verschleissteile sind natürlich generell ausgeschlossen...

@Rubin:

Naja, wieso nicht? Wann willst denn einen Wagen ausfahren? Wann hast Du die Sicherheit - eben, nie...
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Viele Grüße

Sebastian
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