Hallo Bernd,
das ist keine so gute Idee.
Wenn Du eine neue Versicherung für das Kfz abschließen möchtest,
willst Du doch Deine SF (schadenfreien Jahre) mitnehmen.
Dazu muß die Vorversicherung angegeben werden und die Versicherung erkundigt nach den SF (es könnte ja z.B. ein Unfallschaden gemeldet sein).
Bei der Gelegenheit wird auch der Kündigungsgrund weitergegeben und keine Versicherung möchte Kunden welche nicht zahlen, bzw. schon mal deswegen gekündigt wurde.
Also nicht nur die VHV wie Kuni geschrieben hatte!
Mit dieser Vorgeschichte würdest Du (nicht nur eventuell) auch bei anderen Gesellschaften nur noch eine HP mit gesetzlicher Mindestsumme bekommen aber auch nur weil es eine Pflichtversicherung ist.
Hinzu kommen noch Mahnkosten, Bearbeitungskosten und ein bestimmter Beitrag steht der Versicherung auch zu.
Kündige fristgerecht zum Ablauf, ist besser so für Dich!
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