Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Nur frage ich mich gerade, wie eine Zahlung Zug um Zug gegen Rückübereignung des KFZ gehen soll, wenn der Schuldner kein Geld hat (wovon auszugehen ist)?
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Ist mir ohnehin nicht ganz klar, warum hier über einen Mahnbescheid vorgegangen wurde. Auf diesem muss man angeben, dass die Forderung von
keiner Gegenleistung abhängig ist. Das war sie aber. Da das Mahnbescheidsverfahren dann bereits unzulässig ist, hätte eigentlich die Klageerhebung näher gelegen.
Wäre dann auch schneller gegangen und wäre für Deine RS billiger gewesen.
Zitat:
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Zitat von Red.Dragon
Dann gibste den Wagen zurück, und hast am Ende noch nicht mal Geld?
Oder Du behältst ihn, und hast keinen Anspruch aufs Geld solange?
Wie geht sowas?
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Auch hier hätte man bereits vor Klageerhebung den Beklagten in Verzug mit der Annahme des Wagens setzen können. In der Klage hätte man dann nicht nur das Geld eingeklegt, sondern zugleich beantragt, festzustellen, dass der Beklagte sich mit der Rücknahme des Wagens in Verzug befindet.
Mit dieser Feststellung im Urteil könnte man dann direkt vollstrecken und wäre bei der Vollstreckung nicht auf das Angebot des Wagens angewiesen.
Kann man aber auch vor weiteren Vollstreckungsamßnahmen noch nachholen. Die RS zahlt nämlich nur 3
Dessen ungeachtet: Der Rechtsstaat funktioniert noch.
Herzlichen Glückwunsch zu Deinem Erfolg.
Hoffentlich bekommst Du das Geld.