Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Na, das klingt ja alles ganz gut. 
Nur frage ich mich gerade, wie eine Zahlung Zug um Zug gegen Rückübereignung des KFZ gehen soll, wenn der Schuldner kein Geld hat (wovon auszugehen ist)?
Dann gibste den Wagen zurück, und hast am Ende noch nicht mal Geld?
Oder Du behältst ihn, und hast keinen Anspruch aufs Geld solange?
Wie geht sowas?
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Hallo Axel,
das entspricht der Formulierung im Urteil.

Vielleicht muss ich ja kleine Stücke draus machen, zwecks der Rückübereignung.
Grüßle, Joachim