Zitat:
Zitat von Chevyman
Das "Ändern" des Tachostandes an sich ist nicht strafbar.
|
falsch!
seit 2005 ist das verfälschen von tachoständen verboten... egal ob ein verkauf folgt oder nicht...
das hat einfach zu sehr überhand genommen udn der gesetzgeber musste einschreiten
StVG §22b: Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
http://www.123recht.net/article.asp?a=16676&ccheck=1
Gruß,
Kai