Nö, das stimmt nicht...beim Abmelden kräht kein Hahn nach dem TÜV/AU, der Wagen könnte ja auch 3 Jahre lang in der Garage gestanden haben, ohne dass man gefahren ist.
Hauptsache man hat immer schon Steuern bezahlt
Nur Anmelden ohne TÜV/AU ist unmöglich.
Strafe oder Bussgeld gibt es dbzgl. nicht bei der Zulassungsstelle.