Zitat:
Zitat von jimjones
hallo
bei meinem e65 hat der verkäufer den KFZ-brief verbummelt=)
kann ich jetzt einfahc mit dem kaufvertrag+kfz-schein zur zulassungsstelle gehen und ein neuen beantragen oder wie läuft das ab?
was würde das kosten und wie lange würde es daueren?
Lg
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Vorab die schlechte Nachricht:
Der Verkauf des KFZ, das Ab/Ummelden und/oder eine Außerbetriebsetzung können ohne die Vorlage des Kfz-Briefs durchgeführt werden.
Ohne Vorlage des KFZ-Briefs können keine verbindlichen Rechtsgeschäfte gemäß des "guten Glaubens" abgewickelt werden!
(Siehe dazu: §932 I BGB i.V.m. §929 BGB)
Für das Neubeantragen gibt es hohe Sicherheitsanforderungen, da der Brief eine Urkunde ist.
Neben der Vorlage des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses des Halters wird eine eidesstattliche Versicherung/Erklärung des Halters über den Verlust des Briefs gefordert, welche vorab beim Notar ausgestellt werden muss. Ebenso werden der Fahrzeugschein und die Nachweise über die gültige Haupt- und Abgasuntersuchung benötigt.
Eine Neuausstellung des KFZ-Briefs erfolgt nach Ablauf der Aufbietungsfrist, welche i.d.R. 4-6 Wochen beträgt.
Kosten halten sich im Rahmen, ca. €70,- für den Antrag/Ausstellen und ab €10,- für die eidesstattliche Versicherung.