Moin,
Zitat:
steuerliche absetzbarkeit ist da natürlich anders, aber dafür ist ja der steuerberater da - da habe ich (ehrlich gesagt) nicht soooo die ahnung von und halte mich da zurück.
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Steuerlich spielt es keine Rolle, ob der F01 ein Neuwagen, Dienstwagen, Vorführwagen oder Gebrauchtwagen ist.
In einer Personengeellschaft GbR/KG/Gmbh & Co. KG spart man spart keine Steuern ! Das Fahrzeug ist annähernd ergebnisneutral.
Beispiel:
(Wer nicht rechnen will bitte nicht weiter lesen)
Gewinn ohne Firmenfahrzeug sei 100.000 €
Der Inhaber wählt sich einen F01 Bruttolistenpreis 100.000 € und Leasingrate 1.000 € netto pro Monat.
Pro Monat erhöht der Eigenverbrauch (1% Regelung) den Gewinn um 1.000 € also 12.000 € p.a. Die Leasingkosten belaufen sich auch auf 12.000 € p.a.
Gewinn mit Fahrzeug in dem Fall 100.000 € + 12.000 € (Eigenverbrauch) - 12.000 € (Leasingkosten) = 100.000 €
Die Rechnung ist etwas vereinfacht und funktioniert so nur bei dem Inhaber einer Personengesellsschaft, bei einem Mitarbeiter/Angestellten nicht.
Kfz Steuer/Versicherung und Spritverbrauch sind vernachlässigt. Bei Versicherungsflottentarifen spielt es keine Rolle und auch der 320d wird nicht wesentlich weniger verbrauchen als der 730d.
Die 1% Regelung erhöht den Gewinn, die Nettoleasingraten vermindern den Gewinn. Die Differenz führt einer geringen steuerlichen Mehrbelastung, oder man kann geringfügig Steuern sparen.
Der Haken bei der Sache ist der, dass der steuerlich hinzugerechnete Gewinn nicht monetär wirksam ist. Es muss nur stets genügend Liquidität vorhanden sein um die Raten zahlen zu können !
Jeder kan nsich anhand seines Leasingangebotes ausrechnen, wie sich das Fahrzeug auswirkt. Desweiteren kann man verstehen, warum soviele Zahnärzte Porsche fahren, weil der Prosche das Einkommen nicht schmälert aber genug Geld für die raten da ist. Obenso kann man verstehen, warum die Politik oftmals über die Erhöhung der 1% z.B. auf 1,5% nachdenkt.
Gruß Thomas