Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.05.2009, 22:42   #94
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von GeraldPeter Beitrag anzeigen
auf dem Löscher in meinem Auto steht "Halon"
Bin ich jetzt ein Schwerverbrecher
Klärt mich auf, ...
Habe das hier gefunden:

Umweltschutz und Feuerlöscher

Bis vor einigen Jahren war die ultimative Waffe gegen Brände das Löschmittel Halon. Der Verkauf von halonhaltigen Feuerlöschern ist seit dem 16. Mai 1991 verboten und der Einsatz von Halonfeuerlöschern ist seit dem 31. Dezember 1993 streng verboten. Es hat sich herausgestellt, dass Halon die Ozonschicht in hohem Maß schädigt.

Inzwischen ist der Einsatz von Halon fast weltweit untersagt. Nur in sensiblen Bereichen von militärischen und kerntechnischen Anlagen ist der begrenzte Einsatz noch erlaubt.

Zuwiderhandlungen gegen die in § 3 FCKW-Halon-Verbots-Verordnung enthaltenen Verbote sind nach § 27 des Chemikaliengesetzes Straftatbestände und können mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Verstöße gegen § 8 Abs. 1 Satz 1 FCKW-Halon-Verbots-Verordnung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 100.000 DM geahndet werden.

Quelle: FCKW-Halon-Verbots-Verordnung (BGBl I 1991 S. 1090) und
Chemikaliengesetz (BGBl I 1994 S. 1703) zuletzt geändert am 14.05.1997 (BGBl I S. 1060)
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten