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Alt 17.05.2009, 16:43   #2
AlexH
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.10.2005
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Fahrzeug: BMW 730 E38
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Zitat:
Zitat von Lexmaul Beitrag anzeigen
Nicht, wenn der Wagen abgemeldet ist.
stimmt so nicht unbedingt...guckst du hier...

Umfang der Ruheversicherung
H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst
- die Kfz-Haftpflichtversicherung,
- die Teilkasko, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll oder eine Teilkasko bestand.

Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum
(z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. einem abgeschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind
wir unter den Voraussetzungen nach D.3 leistungsfrei.

Ich würde mal deinen Versicherungsfuzzi anrufen

Gruß
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