Zitat:
Original geschrieben von kiste
..und wer zahlt bei Grobfahrlässigkeit (nicht)?
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1.: Wer will das feststellen?
2.: Falls Du auf die Vollkasko-Geschichte mit der überfahrenen roten Ampel, wo dann grundsätzlich wegen grober Fahrlässigkeit abgelehnt werden kann, ansprichst: dies gilt nicht für den Glasbruch.
Selbst Vorsatz wäre hier wohl eher nicht nachweisbar....versucht auch keiner
