Zitat:
Zitat von Dj Q!...deluxe
und dann auch nur wenn du auf dem Tacho einen aufkleber mit der zulässigen VMax der Reifen hast!
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naja- "sinnfällige angabe im blickfeld des fahrer"...
§ 36 I 1 StVZO
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__36.html
elektronische klingelmelung im KI reicht auch...(limitfunktion im BC)
also bei unseren autos nix mit häßlicehm aufkleber..
gruß,
Kai