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Alt 23.04.2009, 19:23   #4
KaiMüller
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Zitat:
Zitat von Dj Q!...deluxe Beitrag anzeigen
und dann auch nur wenn du auf dem Tacho einen aufkleber mit der zulässigen VMax der Reifen hast!
naja- "sinnfällige angabe im blickfeld des fahrer"...
§ 36 I 1 StVZO
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__36.html

elektronische klingelmelung im KI reicht auch...(limitfunktion im BC)
also bei unseren autos nix mit häßlicehm aufkleber..

gruß,
Kai
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