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Alt 18.04.2009, 02:32   #10
sima7
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Hi!

Nein, bloß ned vorher unterschreiben!

Es sei denn du vertraust dem Verkäufer oder der Wagen wurde schon einmal besichtigt.

Habe viel erlebt wo das gut ging und auch viel wo es dann Problme gab, also 50/50.
Entscheide wie du möchtest aber ich rate dir davon ab.

Es gibt natürlich die Möglichkeit in den Kaufvertrag zu schreiben:
"Der Kaufvertrag kommt erst endgültig zustande wenn der Wagen wie beschrieben ist." O. Ä.

Keinesfalls darf drinstehen: "Gekauft wie gesehen" O. Ä.
Denn auch wenn du noch ned bezahlt hast verpflichtest du dich dann dazu.


Nur mein Ratschlag...

Grüße
Nico
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