Thema: Elektrik Tüv
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Alt 16.04.2009, 18:39   #5
DD
abnehmendes
 
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Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn F15 M50D, Tochter E84 23D
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Zitat:
Zitat von rideordie187 Beitrag anzeigen
was heißt normal birne?
Normale Blinkerbirnen und eben keine Zweifadenbirnen wie bei Dir offensichtlich verbaut.
P.S.:Wir sind nicht die Prüfer musst Dich nicht Dumm stellen.
Wobei ein Bild Deiner Leuchten vielleicht einige Fragen beantworten würde evtl ist es ja anders wie Ich vermute.
Zitat:
Zitat von rideordie187 Beitrag anzeigen
- Begrenzungsleuchten im Blinker: Farbe nicht zulässig
Sagt mir das es Zweifadenbirnen in Orange sind oder aber Du hast Gelbe Blinker und Weisse Birnen trotzdem würde dann die "Begrenzungsleuchte" in Gelb Leuchten vorn und das ist in D eben nicht zulässig.
Ohne Bild ist das alles eine Vermutung.

§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten (1) "Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. "
Meine Vermutung ist das es so bei DIr aussieht.

Mfg DD
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Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.

Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.

Geändert von DD (16.04.2009 um 18:47 Uhr).
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