Zitat:
Zitat von Sheriff
PS. Das Ganze ist keine Rechtsberatung, sondern meine Interpretation der Sachmängelhaftung.
|

trotzdem seeeeeeehr richtig
Zitat:
|
Es ist jetzt zunächst mal wichtig, dass du den Schaden schnell meldest und das ganze auch belegbar machst - also z.B. per Einschreiben mit Rückschein
|
hier allerdings würde ich eher persönlich beim Händler vorbeischauen + Zeugen mitnehmen (wenns nicht zuuuu weit weg ist) . Und ob ein Einschreiben m. R. ausreichend ist, würde ich auch vorher überprüfen, ggf ist das im späteren Streitfall nicht gültig/
ausreichend (?!)...Man weiss ja nie, wie die Gerichte entscheiden, kennt man ja
VG