Wenn der Kauf erst vier Wochen her ist, dann sollte der Händler haften müssen. Es ist jetzt zunächst mal wichtig, dass du den Schaden schnell meldest und das ganze auch belegbar machst - also z.B. per Einschreiben mit Rückschein - damit nicht noch irgendwelche Fristen verstreichen.
Sollte natürlich nur Kältemittel fehlen, dann ist das ggf. eine Wartungsgeschichte, für die du selbst aufkommen musst. Wartungsarbeiten und Verschleißteile sind niemals eingeschlossen. Liegt jedoch ein Defekt vor, dann muss er für die Reparatur geradestehen. Welche Einigung ihr letztlich für die Reparatur trefft, steht auf einem anderen Blatt. Der Händler hat grundsätzlich das Recht, zwei Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Alternativ (bzw. anschließend) kann man über eine Minderung des Kaufpreises oder eine Reparatur durch einen anderen Betrieb verhandeln. Dritte Möglichkeit ist die Rückgabe des Fahrzeugs, wobei eine Nutzungsgebühr für den Käufer anfällt. Übrigens darf die Reparatur mit Gebrauchtteilen erfolgen.
Sollte der Schaden hoch sein, kann jedoch der Händler auch auf Wandlung bestehen, wenn ich das ganze richtig verstanden habe. Es kann also durchaus passieren, dass der Händler die Reparatur mit der Begründung ablehnt, dass der finanzielle Verlust durch die Reparatur zu groß wäre, deshalb nimmt er das Fahrzeug zurück und verkauft es lieber anderweitig und unter Angabe der defekten Klimaanlage.
Gruß
Mark
PS. Das Ganze ist keine Rechtsberatung, sondern meine Interpretation der Sachmängelhaftung.
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