Hi
so siehts aus:
Zitat:
|
Auch wenn er das Fzg laut Vertrag unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft,
|
darf er nicht, sowas ist nicht mehr erlaubt!
Zitat:
|
Er muss Gewährleistung geben. Er darf jedoch zweimal nachbessern.
|
So ist es
Zitat:
|
Ob ich jetzt zum Händler hinfahren muss oder ob ich mir hier eine Werkstatt suchen kann.
|
Hier kommt es auf die Verhältnismässigkeit an: wenns wie beim TE 200 km entfernt ist, kann von ihm nicht erwartet werden, mit dem KFZ zum VK zu fahren, wenn die Reparaturkosten nicht im Verhältnis zum Aufwand des K liegen.
Trotzdem muss der K sich mit VK in Verbindung setzen,die Situation schildern und mit VK vereinbaren eine heimatnahe Werkstatt (egal ob freie oder Autohauswerkstatt) zur Behebung des Mangels zu beauftragen. Ist VK damit einverstanden, rechnen die beiden dann unter sich die Kosten ab.
bitte beachten: Das Ganze war jetzt grob und sehr einfach dargestellt !
VG