Ich habe das gleiche "Problem" wie der TE. Auch ich habe als Privatperson einen E32 von einem Händler gekauft. Auch wenn er das Fzg laut Vertrag unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, ist die Sachlage klar.
Er muss Gewährleistung geben. Er darf jedoch zweimal nachbessern.
Mir ist jedoch der gesamte Ablauf unklar. Ob ich jetzt zum Händler hinfahren muss oder ob ich mir hier eine Werkstatt suchen kann. Wäre schön, wenn das hier jemand weiss.
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