Zitat:
Zitat von LT750
Eigentlich ein klarer Fall für die Sachmängelhaftung. Schau aber lieber erst nach ob da eventuell eine Ausschlussklausel im Kaufvertrag steht. Der Klimakompressor sollte eigentlich auch bei kaltem Wetter laufen.
MfG Denis
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DER schon wieder. Will DER seine "Beiträge" ins unendliche schrauben???
Dann weiter so




Grüße dich Denis (und die anderen auch)