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Alt 04.04.2009, 17:51   #5
Carlton
"Dickerchen" mit Bumms
 
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Zitat:
Zitat von LT750 Beitrag anzeigen
Eigentlich ein klarer Fall für die Sachmängelhaftung. Schau aber lieber erst nach ob da eventuell eine Ausschlussklausel im Kaufvertrag steht.
Beim Verbrauchsgüterkauf ist ein vertraglicher Haftungsausschluss sowohl bei gebrauchten als auch bei neuen Sachen generell unzulässig!!!
Der früher übliche weitgehende Gewährleistungsausschluss ist heute nicht mehr möglich.
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Ich bin auch GEGEN Rasen auf Autobahnen!! Wer soll den ganzen Scheiß denn schliesslich mähen??
Alkohol am Steuer stört mich überhaupt nicht... kann man ja abwischen!
Ich grüße nur noch gleichzeitig links und rechts mit ausgestreckten Armen. Und jeweils einem Finger

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