Zitat:
Zitat von LT750
Eigentlich ein klarer Fall für die Sachmängelhaftung. Schau aber lieber erst nach ob da eventuell eine Ausschlussklausel im Kaufvertrag steht.
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Beim Verbrauchsgüterkauf ist ein vertraglicher Haftungsausschluss sowohl bei gebrauchten als auch bei neuen Sachen
generell unzulässig!!!
Der früher übliche weitgehende Gewährleistungsausschluss ist heute nicht mehr möglich.