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Alt 23.03.2009, 01:22   #19
chevy57
7er Restaurierer
 
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@Spongebob
Zitat:
Ich kenne nur auf einer Achse muß eine Reifenmarke sein, aber doch nicht 4 verschieden
Das dazu
Zitat:
Stuttgart - Eine Mischbereifung bereitet dem Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart zufolge an sich kein Problem. Rein rechtlich gesehen dürfen bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht Reifen unterschiedlicher Hersteller und Profile in beliebiger Kombination montiert werden. Es muss sich lediglich um die gleiche Reifenbauart handeln, so die Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO, Paragraf 36, Absatz 2a) vor. Gemeint ist damit der so genannte Radialreifen beziehungsweise der Diagonalreifen. Diese sind häufig aber nicht mehr in der Profilausführung der übrigen Pneus verfügbar.

Demgegenüber bestimmt die Europäische Richtlinie 92/23/EWG, dass alle an derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Das bedeutet, Hersteller, Größenbezeichnung und Verwendungsart der Reifen müssen identisch sein. Diese Anforderung bezieht sich allerdings nur auf die Erstausstattung und die Montage der Reifen durch die jeweiligen Fahrzeughersteller, so der ACE. Später komme es lediglich auf die Einheitlichkeit der Reifenbauart an. Was die üblicherweise praktizierte Mischbereifung betrifft, gibt es demnach also keine rechtlichen Einschränkungen.

Der ADAC empfiehlt jedoch unbedingt vier gleiche Reifen. Zu den Risiken einer Mischbereifung erklärt Pressesprecher Maximilian Maurer: " Die Fahrcharakteristik eines Fahrzeugs kann sich bei Mischbereifung stark verändern. Besonders in kritischen Situationen wie Glatteis oder Aquaplaning macht sich das bemerkbar. Der Bremsschwerpunkt kann sich verlagern und das Auto reagiert dann ganz anders." Die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Reifen könne zu einer Über- beziehungsweise Untersteuerung des Wagens führen. Insbesondere ein Mix aus Sommer- und Winterreifen sei ausgesprochen gefährlich.

Wer Sicherheit groß schreibt und keine Kompromisse eingehen will, verwendet also am besten eine komplett einheitliche Bereifung vom gleichen Hersteller. Das schützt laut ACE auch vor Komplikationen bei der Erteilung der TÜV-Prüfplakette. Wenn Prüfingenieure mitunter die Plakette wegen uneinheitlicher Bereifung verweigern, argumentieren sie häufig mit besagter europäischer Richtlinie. Vorrang habe aber die Deutsche Straßenverkehrszulassungsordnung, betont der ACE.
Gruß Thomas
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