@ Spon
Sehr interssantes Thema, da hat sich der Tüvler aber etwas weit aus dem Fenster gelehnt, bzw. einiges auf seine Kappe genohmen.
In d. R. darf so eine Kombination nicht eingetragen werden, da wie gesagt jeder Reifen anders aufbaut, und dementsprechend die Toleranzen anders ausfallen.
Ich denke bei Dir war es eine Art "Standartbereifung", da ja auch original Felgen. Sonderbereifungen werden ja durchaus nach §21 eingetragen, und die geht normalerweise nur mit eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller, und hier liegt auch schon der Hund begraben.
Gruß Raffael
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