Wie immer Danke an Wolfgang
, in Zukunft schreibe ich dir sofort ne u2u
Zitat:
Zitat von warp735
würde ja bedeuten das man mit vier unterschiedlichen reifen rumfahren darf...
|
Darf man auch, das Gesetzt schreib nur vor, dass die Reifen vom gleichen Typ sein müssen. Damit ist aber nur Radial- oder Diagonalreifen gemeint.
Man könnte also z.B. VL einen Winterreifen von Dunlop, VR einen Sommerreifen von Michelin, HR einen Winterreifen von Nokian und HL einen Sommerreifen von Fulda fahren.
Je nach Auto sogar achsweise in verschiedenen Größen, sprich Mischbereifung oder z.B hinten größere Felgen und Reifen als vorne. Mach wegen der Fahrdynamik natürlich niemand - wobei man wohl niemals niemand sagen soll
- aber vom Gesetztgeber wäre es erlaub, auch wenn viele Polizisten das selbst nicht wissen. Bin zu Schülerzeiten im Winter auch nur mit 2 Winterrädern unterwegs gewesen