Zitat:
Zitat von BlacKi
muss man denn überhaupt winterreifen draufziehen wenn man bei schnee und glatteis den wagen stehen lässt? ich meine wird man dann bestraft wenn man bei trockenem wetter keine winterreifen fährt?
ich glaube nicht oder?
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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.
III. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften
§49 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über
2.die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge nach § 2,verstößt.
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Seit 1. Mai 2006 schreibt die StVO eine an die Wetterverhältnisse angepasste Bereifung vor: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“ Bei einem Verstoß sind 20 € Verwarngeld vorgesehen, bei Behinderung sogar 40 € Bußgeld und ein Punkteeintrag im Verkehrszentralregister. Allerdings wird seitens der StVO „geeignete Bereifung“ nicht weiter ausgeführt.
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d.h. über derartige unklarheiten entscheidet im falle eines falles der richter....
gruß,
Kai