Danke für die Antwort

Hatte mich nur etwas gewundert, weil das im Gutachten steht:
Zitat:
für die Änderungsabnahme:
4. Die Scheinwerferhöhe- und -Einstellung ist zu überprüfen.....
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schon klar
Zitat:
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....Beim Prüffahrzeugbetrug die Höhe Unterkante leuchtende Fläche über Fahrbahn über 500 mm.
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und jetzt mal für mich als Newbie

