Thema: Elektrik E38 aus America
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Alt 20.02.2009, 13:18   #23
Bumer
Pride of Russia
 
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Registriert seit: 24.11.2005
Ort: München
Fahrzeug: E65-745i(11.03),735i(03.02) F01 730d Langzeitmiete
Standard Zulassung fur die aus dem Ausland eingefuhrte Farzeuge

Habe ich im Net gefunden:

Erforderliche Unterlagen

* die üblichen Zulassungsunterlagen (Zulassungsbescheinigung Teil II, Personalausweis oder Reisepass, Versicherungsbestätigungskarte)
* Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (dies gilt nur für Fahrzeuge, die von außerhalb der EU kommen)
* Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahr-Bundesamtes. Die Bescheinigung muss bei der Fahrzeugzulassung vorgelegt werden und besitzt einen Monat Gültigkeit.
* Eigentumsnachweis (z.B. Kaufverträge etc.)
* zugehörige ausländische Fahrzeugpapiere mit amtlichen Kennzeichen. Bei abgemeldeten Fahrzeugen ist der Nachweis der Abmeldung im Herkunftsland in deutscher Sprache vorzulegen.
* bei Neufahrzeugen ohne ausländische Papiere und Zulassung ist die Anfrage an den Fahrzeughersteller nötig, ob ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wurde.
* Gutachten nach §21 Straßenverkehrzulassungs-Ordnung (StVZO) oder EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (nur bei Neufahrzeugen)

Kosten

Gebühr für die Zulassung eines eingeführten Fahrzeugs: 45,80 Euro


Rechtsgrundlagen

* Straßenverkehrzulassungs-Ordnung StVZO
* Straßenverkehr-Gesetz StVG

Und noch was :

Ausländische Fahrzeugpapiere
- \tUnbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
maximal einen Monat gültig; einen Link zum KBA finden Sie bei den nachfolgenden Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeuges
- \tUnbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
- \tVollabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV
- \tPrüfbscheinigung über die Abgasuntersuchung
- \tNachweis der Verfügungsberechtigung
Kaufvertrag oder Originalrechnung
- \tAusgefüllte Versicherungsbestätigung
Beachten Sie bitte die Hinweise in der Produkt-Info zur Versicherungs-Deckungskarte in der rechten Spalte.
- \tPersonalausweis oder Pass des zukünftigen Halters
- \tVollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters
- \tHandelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
- \tBei Minderjährigen Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente

Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeuges

Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden hier eingezogen.

Wichtige Änderungen
Die meisten Fahrzeuge, die eingeführt werden, müssen jedoch umgebaut werden, weil einige Teile in Deutschland nicht zugelassen sind. Das gilt unter anderem für viele US-Reifen. Sie müssen über eine EG- oder ECE-Kennzeichnung verfügen. Weiterhin unverzichtbar: gelbe Seitenblinker, Nebelschlussleuchten, eine Leuchtweitenregulierung und Rückstrahler. Aber auch eine Tachoanzeige mit Kilometerangabe, zugelassene Sicherheitsgurte und Scheinwerfer sind nötig. Bei modernen Xenonlampen muss hierzulande zum Beispiel eine teure Scheinwerferreinigungsanlage nachgerüstet werden. Viele US-Modelle haben sie jedoch ebenfalls. Probleme gibt es nur mit den bei teuren Fahrzeugen so wichtigen Navigationssystemen. Die müssen komplett umgebaut werden. Die US-Versionen sind unbrauchbar.

Beim TUV hat mann mir gesagt, dass mann evetuell auch die Kats umrüsten muss. Ich besitze leider kein Tachnisches Blatt, deswegen war eine genaue Anfrage nicht möglich!

Fazit:

Ich werde nie ein Wagen aus den USA oder Kanada mehr kaufen

Lg
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