hey, ab 1.1.2009 ist eine scheibenflutung nicht mehr stvzo zulässig und vorne dürfen in deutschland die scheiben nur getönt werden wenn ihr eine öffnung für die aussenspiegel lasst und das sieht schei..... aus.
polizei sagt das ist eine beeinträchtigung des strassenverkehr oder behinderung na ja irgendso was
ich selber habe vorne volltönung aber ich darf sie haben da ich keine deutsche zulassung habe und ich werde sehr oft angehalten und da wird mir das immer erklärt warum deutsche zulassung es nicht haben darf
dadurch würde die sicht bei rausschauen nicht korrekt sein.
mfg benny
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