Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 26.01.2009, 13:08   #19
T.junge
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 10.03.2008
Ort: Nordertown
Fahrzeug: E32 740iL,e21 323i, E30 M50turbo

Standard

Mit Roten Kennzeichen gefahrene Oldis müssen nicht zum Tüv.Allerdings besteht laut Gesetzgeber nur dann Versicherungsschutz,wenn das Fahrzeug frei von groben,ohne weiteres erkennbare Mängel ist,die seine Verkehrsicherheit wesentlich beeinträchtigen.Außerdem ist der Inhaber der roten Kennzeichen für die vorschriftsmäßige Beschaffenheit des Fahrzeuges gemäß den entsprechenden Vorschriften der STVO verantwortlich.Die Zulassunmgsstelle kann einen Nachweis über die Verkehrssicherheit der mit dem Sammlerkennzeichen gefahrenen Oldis verlangen.Dies liegt im Ermessen des Dienststellen-leiters und sollte nur bei begründeten Verdacht geschehen,denn die 49.Verordnung geht davon aus,daß Oldtimer,,,sorgfältig gewartet und gepflegt werden.
T.junge ist offline   Antwort Mit Zitat antworten