Zitat:
Zitat von 7erOlli
Und die Sache mit der Gewährleistung, tja, welcher Händler gibt denn heute noch auf ein zehn Jahre altes Auto Gewährleistung?? Das sind eh die wenigsten....
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Vereinfacht gesagt:
Bei einem Verbrauchsgüterkauf (Händler an Privat) steht dem Käufer
laut BGB eine Gewährleistung durch den Verkäufer zu. Diese beläuft sich bei gebrauchten Gütern auf 1 Jahr.
Die Beweißlast liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, dann beim Käufer.
Ein Haftungsausschluss ist nicht ohne Weiteres möglich - eine einfache Klausel im Vertrag reicht dazu
nicht aus!
Deshalb MUSS ein gewerblicher Händler eine Gewährleistung geben.
(Anders ist es natürlich bei Verkauf an Gewerbetreibende, Export und von Privat.)