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Alt 16.01.2009, 14:42   #10
E66-Fan
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Zitat:
Zitat von 7erOlli Beitrag anzeigen
Und die Sache mit der Gewährleistung, tja, welcher Händler gibt denn heute noch auf ein zehn Jahre altes Auto Gewährleistung?? Das sind eh die wenigsten....
Vereinfacht gesagt:
Bei einem Verbrauchsgüterkauf (Händler an Privat) steht dem Käufer laut BGB eine Gewährleistung durch den Verkäufer zu. Diese beläuft sich bei gebrauchten Gütern auf 1 Jahr.
Die Beweißlast liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, dann beim Käufer.
Ein Haftungsausschluss ist nicht ohne Weiteres möglich - eine einfache Klausel im Vertrag reicht dazu nicht aus!

Deshalb MUSS ein gewerblicher Händler eine Gewährleistung geben.
(Anders ist es natürlich bei Verkauf an Gewerbetreibende, Export und von Privat.)
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