@FrankGo
"Laufendes Steuerjahr" heisst, 12 Monate ab Tag der Zulassung/Anmeldung/Ummeldung. Eben immer das laufende Jahr, bis zu dem Tag, an dem eine erneute Steuerzahlung fällig wird.
Soll heißen:
Wenn Du z.B. immer Deine KFZ-Steuer am 01.01. zahlst (zahlen musst) und Du Dir das GAT-System schnell noch am 31.12. eintragen lässt, bekommst Du für die vollen letzten 12 Monate die Kohle zurück!! Und der neue Steuerbescheid ist dann auch erträglich.
184 statt 325 beim 3.0 V8
Gruß
David.
|