Zitat:
Zitat von fritz750
Schon klar, aber hier ist laut Gutachten die Rede von 9,1%. Und das kann man leicht über den persönlichen Fahrstil erklären.
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Ich gehe davon aus, dass das Gericht das schon objektiv hat prüfen lassen, also lässt sich das nicht durch individuelle Besonderheiten erklären. Soweit ich mich an die Meldung aus den Nachrichten erinnere, war der angegebene Wert unter keinen Umständen zu erreichen. Das ist also eine eindeutige Falschangabe (im Volksmund Lüge genannt), und das darf natürlich nicht sein. Deshalb geht das Urtel selbstverständlich völlig in Ordnung.
Übrigens meine ich, mich an ein gleichlautendes Urteil schon vor vielen Jahren (rel. kurz nach Einführung der aktuellen Norm) zu erinnern, ist also nichts Neues.
Gruß
Boris