Thema
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Frage zum Ebay-Kauf und dessen Rechtslage
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10.11.2008, 09:54
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18
fritz750
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.12.2002
Ort: Bayern
Fahrzeug: Z4
(Ver-)Käufer Bewertung:
6
Was willst du immer mit dem schwachsinnigen Urteil des OLG Oldenburg?
Halt einfach die Füße still, die Auktion ist beendet, du bekommst die Karre nicht für nen Hunni, basta
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Gruß fritz750
http://fritz750.hat-gar-keine-homepage.de
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