@ Patrick728iE38
Erstmal danke!
Nun ich muß dich korrigieren es handelt sich hier um Neonröhren nicht um LED`s.
Ist im Prinzip egal aber trotzdem.
Wie das mit der STVO im Inneren des Fahrzeuges aussieht weiß ich nicht genau.
Diese Röhren auserhalb des Fahrzeuges zu montieren (zB Unterboden) ist laut STVO verboten so viel ist klar.
Bei mir ist das so.
Diese Röhren leuchten eigentlich nur beim verlassen und einsteigen in das Fahrzeug dh das ich dieses Licht nicht wärend der Fahrt benütze! Eigentlich !!!!!!!!!!!!!!!
Nun was ich in meinem Wagen für eine Innenraum Beleuchtung habe ist ja eigentlich meine Sache.
Der BMW ist in dem mom wo sich dieses Licht aktiviert ja nicht in betrieb. Somit gilt die STVO hier nicht.
Es ist was anderes wenn ich fahre und die Röhren zuschalte...........
Elmar möge mich bitte korrigieren wenn ich mich irre!
Unterm Strich bleibt es dann eine Streitfrage oder anders gesagt je nach dem wie der Polizist aufgelegt ist.
Wenn er meint raus damit dann muß es raus! Er sitzt am längeren Hebel.
Ich habe es bei Nachtfahrten desöfteren brennen und hatte auch die Polizei neben mir und nie Probleme!
Gruß LEXX
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Gruß LEXX
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