na denn.............
Zulassung: Stand allerdings von vor einigen Jahren, habe länger keinen Ausländer mehr zugelassen.
Mit Kaufvertrag (lesbare Sprache) zum Zoll, wie das mit EU Recht heute ist, weiss ich nicht, früher zumindest: Einfuhr Umsatzsteuer löhnen, Zollerklärung erhalten. Dann zum TÜV, Fahrzeug nach §21 (grosse HU) abnehmen lassen, Strassenverkehrsamt, Brief beantragen, anmelden, losfahren, Freude am Fahren................
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Grüsserle, Claus
im Gedenken an Carsten †
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