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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : HiFi/Navigation Gebaruchtwagengarantie von BMW


7Stein
29.08.2008, 17:28
Ich habe im Dez 07 einen E38 von BMW gekauft. Nach einer Woche war der Kühler undicht und er wurde anstandslos getauscht.

Ich habe auch ein Prob mit meinem Radio: in unregelmäßigen Abständen habe ich keinen Radio- und auch keinen TMC Empfang. Die Naviansage geht dann auch nicht. Wenn dieser Fehler auftritt bekommt und verliert das Auto den Empfang dann ca. im 30s Takt und das Ganze dauert manchmal 1 Minute, manchmal mehrere Std. Ich habe schon MK2 auf MK4 getauscht. Gleicher Effekt.

Meine Freundlichen meinen, das Radio (BM24) ist defekt nachdem sieStecker etc überprüft haben. Das würde ich auch vermuten. Allerdings fällt das Radio nicht unter Garantie, da es nicht im Rahmen der Hausgarantie abgedeckt ist. BC übrigens schon.

Mir fehlt dafür das Verständnis. Das Radio gehört zum Auto und ist kein Verschleißteil. Ist es rechtlich überhaupt möglich, dass solche Teile von der Garantie explizit ausgenommen werden? Hat jemand Erfahrung mit so etwas? Auf Kulanz deutet sich bisher leider auch keine Lösung an.

d9187
29.08.2008, 19:00
Wann tauchte der Fehler denn erstmals auf?
Wenn es Hinweise gibt, dass bereits ein Problem existierte, als Du den Wagen übernommen hast, dann fällt das unter die Gewährleistung und der Händler haftet. Das hat nichts mit der Garantieversicherung zutun, bei letzterer kann man m.E. ausschließen, was man will, ist ja eine Versicherung...

7Stein
29.08.2008, 20:43
Bei einer freiwilligen Garantie wie Anschlussgarantie kann auch nach meiner Meinung drin stehen, was man möchte. z.B. bei einer Anschlussgarantie nach Neukauf..

Aber ich meine hier ja die gesetzliche einjährige Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf. Die muss doch alles bis auf Verschleißteile abdecken denke ich.. Ob und wie der Händler sich dabei absichert spielt ja für den Kunden keine Rolle.

d9187
29.08.2008, 22:02
Sag ich doch, Gewährleistung!
Allerdings greift die nur, wenn der Defekt beim Kauf bereits bestand, egal ob erkennbar oder nicht.
Dann, glaube ich, gibt es noch irgendeine Frist, könnten 6 oder 12 Monate gewesen sein, nach denen eine Umkehr der Beweislast stattfindet. D.h., nicht der Händler muss nachweisen, dass der Defekt beim Kauf nicht vorhanden war, sondern Du dem Händler, dass er eben schon vorhanden war.
Alles ohne Gewähr aus meinem Gedächtnis entnommen!

Aber antworte doch mal auf meine Frage, ob der Defekt gleich nach Kauf auftauchte, in dem Fall stehst Du vermutlich ganz gut da.

7Stein
01.09.2008, 21:58
Ja, der Defekt bestand von Anfang an. Nur ist er mir nicht aufgefallen, weil ich nie Radio höre und da es ja auch die Naviansage stört ist es mir nur beim 'navigieren' aufgefallen. Nachdem es trotz Navirechnertausch geblieben ist, kann ich es wohl auf das Radio schieben..

rubin-alt
01.09.2008, 22:15
... Nachdem es trotz Navirechnertausch geblieben ist, kann ich es wohl auf das Radio schieben..
Klingt wie ein üblicher Wackelkontakt an den Steckern vom Radio - aber ich würde es der Garantie überlassen. Vllt. gibt es ja zum Schmerz nur eine Teilzahlung der Kosten.
Ich könnte von einem Ex-:) berichten, der einen 7er mit def. Hydraulischer Heckklappe verkauft hat (wollte) und im Verkaufsgespräch meinte, es dann über die E+ abzuwickeln. Tja, das hat ihm die BMW-Lizenz gekostet :P

7Stein
02.09.2008, 07:17
Ohja. So schnell gibt es da Ärger??

Ich dachte nach langem Forumwälzen auch an die Stecker bzw. eine kalte Lötstelle. Wenn ich nicht noch Garantie hätte würde ich mal alles nachlöten und Stecker sauber machen..

Eigentlich wollte ich auch sowieso auf BM54 upgraden.. Hmm.. naja, erstmal das BM24 in Ordnung in Ordnung bringen lassen..

d9187
02.09.2008, 10:44
Also rechtlich gesehen müsste es (ohne Gewähr, ich bin kein Anwalt :D ) dann so sein, dass der Händler dir ein defektes Teil verkauft hat.
Es trifft also seine Gewährleistungspflicht. Die Garantieversicherung würde Euch wahrscheinlich was tröten, wenn sie herausbekommt, dass der Defekt bereits vor Versicherungsbeginn bestand, siehe rubins Bericht :D
Ferner hat diese das Radio ja sowieso ausgeschlossen!

Was Du nun machen solltest, ist dem Händler klar machen, dass er das zu reparieren hat, da der Fehler bereits vor Vertragsabschluss bestand.
Wenn es stimmt, dass die Beweislastumkehr erst nach einem Jahr eintritt, wie Du meintest, dann ist ja alles bestens.
Falls sie doch schon nach 6 Monaten eingetreten ist, musst Du ihm beweisen, dass der Fehler bei Vertragsabschluss bestand. Vielleicht hast Du dafür ja einen glaubwürdigen Zeugen, erklärst dann noch, dass Du wegen geplantem Navi-Wechsel (aufpassen, nicht dass er den Fehler nachher auf Deine Wechselaktion schiebt!) nicht sofort reklamiert hast.

Leg einfach mal alle Karten auf den Tisch und teile dem Händler freundlich mit, wie Du das geregelt haben möchtest. Eigentlich kann er dann nicht anders. Und wenn doch, dann das Ganze schriftlich mit Fristsetzung.

Viel Erfolg, und sag uns nachher, wie es ausgegangen ist :)